UNSERE KANZLEI IM HERZEN MÜNCHENS

Die Kanzlei Seethaler besteht seit nunmehr über 35 Jahren, genauer gesagt seit dem 1. April 1977. Zunächst direkt am Stachus in der Sonnenstraße gelegen, waren wir 1988 gezwungen, uns neue Büroräume für die Kanzlei zu suchen. Fündig wurden wir in München Neuhausen in der Olgastraße 15, gut zu erreichen mit der U1 Haltestelle Rotkreuzplatz oder mit dem PKW Landshuter-Allee Ecke Nymphenburger Straße.
Zunächst war die Kanzlei im zweiten Stockwerk untergebracht, einige Jahre später sind wir in die deutlich größeren Räume im ersten Stock umgezogen.
Wir haben die technische Entwicklung genauso vollzogen, wie die immer schneller fortschreitende Veränderung des Steuerrechts. Von der mechanischen Schreibmaschine bis zum hochmodernen Netzwerk-PC haben wir unsere technische Ausstattung immer auf dem aktuellen Stand gehalten und sind oft als Vorreiter technischer Neuerungen aufgetreten.
So stark uns die moderne Informationstechnologie aber inzwischen unterstützt, so viel verlangen uns die Gesetzgebung und die Rechtsprechnung ab. Dem ständigen Wechsel in den unterschiedlichen Steuerarten begegnen wir durch konsequente Fortbildung, der sich auch unsere Mitarbeiter regelmäßig unterziehen.
Wir behalten den Durchblick in der komlizierter werdenden Materie des Steuerrechts und vermitteln Ihnen jederzeit das für Sie Wesentliche kompakt und verständlich.

Seit jeher bemühen wir uns, die Steuerlast unserer Mandanten durch möglichst einfache und verständliche Gestaltungen zu reduzieren. Dabei verlieren wir aber auch die nichtsteuerlichen Aspekte nicht aus dem Blickfeld.
Als aktuelles Beispiel sei die so genannte Rürup-Rente genannt. Die Beiträge wirken als Sonderausgaben steuermindernd, die späteren Auszahlungen aus dem Vertrag sind dagegen in vollem Umfang steuerpflichtig. Dies sind zunächst die steuerlichen Aspekte – so weit, so gut. Wirtschaftlich ist diese Art der Altersversorgung jedoch höchst problematisch. Es gibt nämlich keine Möglichkeit, bereits bezahlte Beiträge wieder aus den Fängen der Versicherung zu bekommen. Die Verträge sind nicht kündbar, beleihbar, vererbbar und auch nicht veräußerlich. Ihre Beiträge bekommen Sie nur als Rente ausbezahlt, ohne Wenn und Aber.

So lassen sich noch viele Beispiele anführen, bei denen wir für unsere Mandanten die versprochenen Steuervorteile geprüft, aber auch vor den wirtschaftlichen Risiken gewarnt haben, sei es der Immoblilien-Boom in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung oder auch die geschlossenen Fonds (Schiffs-, Immobilien- oder Medienfonds), die heute vielfach notleidend oder bereits insolvent sind. Auch dem Umstand, dass wir uns dem Vertrieb dieser Angebote stets entzogen haben, ist es zu verdanken, dass heute nur die wenigsten unserer Mandanten mit derartigen Angeboten Geld verloren haben.